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Auch viele Schweizerinnen und Schweizer beauftragen Leihmütter in den USA – und doch könnte Jens Spahn hier nicht so einfach Vater werden

Die meisten Schweizer Wunscheltern, die eine Leihmutter im Ausland beauftragen, sind heterosexuelle Paare zwischen 31 und 40 Jahren. Ihre Zahl nimmt zu, doch gesetzliche Anpassungen lassen auf sich warten.

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Jens Spahn mit Ehemann Daniel Funke: Die Debatte über die Leihmutterschaft schwappt in die Schweiz über.

Matthias Wehnert / Imago

Der Rücktritt des deutschen CDU-Fraktionschefs Jens Spahn am Wochenende hat das Thema Leihmutterschaft auch in der Schweiz in den Fokus gerückt. Mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier äusserten sich zu dem Thema. So sagte der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann gegenüber «20 Minuten», es brauche eine Legalisierung der Leihmutterschaft, auch wenn er persönlich einige Vorbehalte habe. Die Debatte sei überfällig, sagte auch der Luzerner Nationalrat Michael Töngi (Grüne). Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel nahm auf X die Gegenposition ein: Leihmutterschaft sei zu Recht auch in der Schweiz verboten.

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Tatsächlich ist die Rechtslage in Deutschland und der Schweiz in vielen Punkten ähnlich: Beide Länder verbieten die Leihmutterschaft ausdrücklich. «Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig», heisst es in der schweizerischen Bundesverfassung kurz und klar.

Das bedeutet: Die Frau, welche das Kind gebärt, gilt zunächst als Mutter. Der unverheiratete genetische Vater kann das Kind anerkennen. Die Wunschmutter oder der Wunschvater können gemäss geltendem Gesetz grundsätzlich nur durch die sogenannte Stiefkindadoption zu einem Elternteil werden – ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Für gleichgeschlechtliche Paare und solche, die aus medizinischen Gründen kein Kind bekommen können, ist es deshalb schwierig, Eltern zu werden. Der Druck, an dieser starren Regelung etwas zu ändern, wächst.

Aufträge für Leihmutterschaften nehmen zu

Denn trotz (oder wegen) des klaren Verbots beauftragen jedes Jahr Dutzende von Schweizerinnen und Schweizern Leihmütter im Ausland – genau so wie es Spahn und sein Ehemann in den USA getan haben. Eine offizielle Statistik für die gesamte Schweiz gibt es zwar nicht. Aber es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass Aufträge für Leihmutterschaften im Ausland zunehmen. So hat eine Erhebung in den Kantonen 2020 ergeben, dass zwischen 2016 und 2019 insgesamt 144 Leihmutterschaftsfälle bekanntgeworden sind. Aussagekräftiger und etwas aktueller sind Zahlen aus dem Kanton Zürich: Laut ihnen wurden zwischen 2012 und 2023 insgesamt 82 Fälle von Leihmutterschaft statistisch erfasst, wobei es Jahr für Jahr mehr Fälle gibt, 2023 waren es 20.

In Wahrheit dürften es sogar deutlich mehr sein. Denn weil in verschiedenen Ländern die Wunscheltern in die Geburtsurkunden eingetragen und diese in der Schweiz selten hinterfragt werden, gibt es eine Dunkelziffer. Das lasse sich kaum verhindern, erklärt das Zürcher Gemeindeamt: Die Abteilung Zivilstandswesen müsse jährlich rund 2000 Geburten mit Auslandbezug prüfen. Es wäre nicht angemessen, all diese Eltern unter einen pauschalen Leihmutterschaftsverdacht zu stellen.

Die Mehrheit der Wunscheltern bei Leihmutterschaften sind laut der Zürcher Statistik zwischen 31 und 40 Jahre alt und heterosexuell. Am häufigsten beauftragen sie eine Leihmutter aus den USA oder der Ukraine, wo es kommerzielle Angebote gibt. Die Kosten liegen zwischen mehreren 10 000 und 200 000 Franken.

All dies zeigt, dass die strengen gesetzlichen Vorgaben und die Realität langsam auseinanderdriften.

In einem Punkt unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland von jener in der Schweiz allerdings deutlich: Während Spahn sein Kind in seinem Land nicht unbedingt adoptieren muss, wäre dies in der Schweiz zwingend.

Die deutschen Behörden anerkennen die Entscheidung amerikanischer Gerichte, wenn diese feststellen, dass beide Ehepartner die Eltern sind. Diese Praxis geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2014 zurück. Es hat zur Folge, dass die Umgehung des Leihmutterschaftsverbotes im Ausland in Deutschland legal bleibt. Das BGH-Urteil war für Spahn ein entscheidendes Element, mit dem er sein Vorgehen in der aufgeheizten Debatte zu rechtfertigen suchte. In der Schweiz dagegen ist das Bundesgericht in solchen Fällen strenger: So anerkannte es in einem Grundsatzentscheid vor einigen Jahren die durch ein kalifornisches Gericht festgestellte Vaterschaft nicht an.

Der Ständerat stoppte eine Revision

Auch in der Schweiz schwelt die Debatte deshalb weiter, wie eine Ständeratsdebatte im Juni zeigt. Fünf Jahre nach der Annahme der Ehe für alle wollte der Bundesrat die Stiefkindadoption erleichtern. Davon sollen vor allem gleichgeschlechtliche Paare profitieren, deren Kinder mit einer privaten Samenspende, einer Samenspende im Ausland «oder weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren» gezeugt wurden. Gemeint sind unter anderem Kinder, die von Leihmüttern geboren wurden.

Bislang sind die Hürden hierzulande hoch: Der adoptierende Elternteil muss mit dem rechtlichen Elternteil seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen und das Kind ein Jahr lang gepflegt haben, bevor das Adoptionsverfahren eingeleitet werden kann. Der Bundesrat forderte eine Verkürzung dieser Fristen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage im Frühjahr zu und ging dabei teilweise sogar weiter.

Doch der Ständerat stoppte die Revision im Juni vorerst. Der Bundesrat solle die erleichterte Stiefkindadoption in einem Gesamtpaket mit anderen Fragen zum Abstammungsrecht verknüpfen, verlangte er. Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder machte die Leihmutterschaft dabei zu einem seiner Hauptangriffspunkte: Diese Vorlage diene Wunscheltern, die sich in vollem Bewusstsein über das Schweizer Verbot der Leihmutterschaft hinwegsetzten. Sie würden ihre persönlichen Interessen über die Schweizer Rechtsordnung stellen und nun über die Erleichterung der Stiefkindadoption eine nachträgliche Legalisierung ihres Verhaltens erzwingen. So ähnlich klang es, als Jens Spahn am Wochenende bei seinen Parteikollegen ins Kreuzfeuer geriet.

Die gegenwärtigen Diskussionen zeigen, wie schwierig es werden wird, Lockerungen in Bezug auf Leihmutterschaften zum Durchbruch zu verhelfen. Eine generelle Legalisierung steht in der Schweiz nicht zur Diskussion. Demgegenüber verlangt der Schwulen-Dachverband Pink Cross, dass Kindesverhältnisse, die im Ausland durch Leihmutterschaft entstanden sind, in der Schweiz unkompliziert anerkannt werden. «Wir müssen diese Debatte aufnehmen», so Portmann. Denn der Gesetzgeber dürfe Hilfesuchende nicht einfach ins Ausland abdrängen. Doch selbst Korrekturen haben es schwer.

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