
Gastkommentar
Martin Rhonheimer
Der Papst irrt, wenn er empfiehlt, KI dem Staat zu unterstellen. Grosse KI-Konzerne könnten das staatliche Gewaltmonopol für sich nutzen
Papst Leo XIV. sieht im Staat den Garanten für eine menschenwürdige Verwendung von künstlicher Intelligenz. Aber die Folge staatlicher Regulierung wäre eine politische Einflussnahme der grossen KI-Konzerne.
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Wo bleibt die Menschenwürde inmitten von Künstlicher Intelligenz? Eine Technikerin in einem KI-Rechenzentrum von Amazon Web Services in New Carlisle, im Gliedstaat Indiana.
Noah Berger / Amazon via Getty
Wie jede innovative Technologie sei auch künstliche Intelligenz durchaus geeignet, das Leben der Menschen zu verbessern, schreibt Leo XIV. in seiner ersten Enzyklika «Magnifica humanitas». Gleichzeitig warnt er vor Gefahren privater Verfügungsmacht über Technologien und plädiert im Namen der Achtung menschlicher Würde für die staatliche Lenkung und Kontrolle dieser «neuen Formen des Eigentums».
Unter diese, so der Papst, fielen «Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten». Sie seien «im Sinne von Teilhabe» als «ein gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten». Alles andere widerspreche «der allgemeinen Bestimmung der Güter», einem zentralen Prinzip der katholischen Soziallehre, auf das sich die Enzyklika wiederholt beruft.
Allgemeine Bestimmung der Güter
Leo XIV. sieht sich in der Nachfolge seines Namensvorgängers Leo XIII. Dieser hatte angesichts der Schutzlosigkeit der Massen von Fabrikarbeitern in der allerersten Sozialenzyklika «Rerum novarum» (1891) eine Arbeiterschutzgesetzgebung gefordert. Der Staat habe die Aufgabe, allen seinen Bürgern Sicherheit und Schutz vor Beeinträchtigung an Leib und Leben zu gewährleisten. Schliesse er die Industriearbeiter davon aus, so Leo XIII., verletze er die distributive Gerechtigkeit. Das auf dem Privateigentum gründende kapitalistische Wirtschaftssystem stellte der damalige Papst jedoch nicht infrage.
Im Gegenteil: «Rerum novarum» verurteilte den Sozialismus und verteidigte das Privateigentum vor dem Zugriff sowohl der Massen wie auch des umverteilenden Staates. Das Privateigentum sei, so «Rerum novarum» im Rückgriff auf den englischen Philosophen John Locke, gerade das Mittel, damit die natürlichen Ressourcen zum Wohl aller verwendet würden.
Durch Arbeit, so Locke, aber auch Leo XIII., entstehe Eigentum, Folge davon sei ein über die Konsumbedürfnisse des Produzenten hinausgehender Überschuss, durch den alle bessergestellt würden. Dass die Güter dieser Welt zum Nutzen aller bestimmt sind, steht also nicht im Widerspruch zum Privateigentum, vielmehr begründet es seine grundlegende ökonomische Bedeutung für das Gemeinwohl.
Das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter geht auf die antik-stoische Lehre einer angeblichen ursprünglichen Gütergemeinschaft zurück. Die jüngere Stoa benutzte sie als Argument gegen das Privateigentum. In ihrem Kielwasser diskreditierten mehrere Kirchenväter der christlichen Antike Eigentum als Folge des Sündenfalls und Reichtum als Raub an den Armen. Wer den Armen Almosen gebe, gebe nur zurück, was ihnen gehöre, so Ambrosius von Mailand. Unter den Bedingungen der antiken Nullsummen-Ökonomie war ein solcher Gedanke keineswegs abwegig.
Pioniere des modernen ökonomischen Denkens
Im Hochmittelalter hingegen entwickelte sich eine auf Handel und Investitionen grosser Kapitalien beruhende profitorientierte und vor allem den städtischen Wohlstand vermehrende Wirtschaft. Es entstand ein über ganz Europa verzweigtes Bankwesen. Theologen und Philosophen vor allem aus dem Dominikaner- und dem Franziskanerorden, später auch Jesuiten, begannen zu verstehen, dass Geld nicht allein Konsumzwecken dient, sondern, sobald es für produktive Zwecke investiert wird, «Kapital», also Ursache von Wertschöpfung und wirtschaftlichem Wachstum, ist.
In der Folge begannen diese Pioniere des modernen ökonomischen Denkens die vertragsrechtlichen Instrumente zu entwickeln, um das der kapitalistischen Wirtschaftsform im Wege stehende kirchliche Zinsverbot zu umgehen. Gemäss dem Ökonomen Joseph Schumpeter waren sie Vorläufer von Adam Smith. Innerkirchlich aber sind sie heute weitgehend vergessen. Zitiert werden immer nur die antiken Kirchenväter.
Vergessen ist auch, dass die durch «Rerum novarum» inaugurierte kirchliche Soziallehre das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter gerade nicht den Kirchenvätern, sondern John Locke verdankt. Und dass ihre Eigentumslehre, die nicht zufällig im Kontext der industriellen Revolution zum ersten Mal lehramtlich formuliert wurde, just von dem liberalen englischen Philosophen inspiriert ist.
Die Kirche ist dieser Lehre lange Zeit treu geblieben. Für spätere Akzentuierungen des Gemeinwohlbezugs im Hinblick auf das Eigentum griff man zwar auf Thomas von Aquin zurück. Dieser hatte betont, Eigentümer seien lediglich Verwalter ihres Besitzes und sollten deshalb in Notlagen bereitwillig mit anderen Menschen teilen, ja in extremer Not, wenn es um Tod oder Leben gehe, sei «alles gemeinsam». Doch sind das ethische Prinzipien, die das Recht auf Privateigentum nicht einschränken, dem Eigentümer aber moralische Verpflichtungen hinsichtlich seines Gebrauchs auferlegen.
Politisch gefährlicher Kollektivismus
Grundlegend geändert hat sich die Sicht erst mit Papst Franziskus, der in explizit kapitalismuskritischer Absicht und in abrupter Abkehr von der Lehre seiner Vorgänger in seiner Enzyklika «Fratelli tutti» (2020) das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter nun plötzlich zum «natürlichen, naturgegebenen und vorrangigen Recht» erhob, das Recht auf Privateigentum hingegen zum bloss «sekundären», «abgeleiteten Naturrecht» degradierte.
Durch die Erhebung eines blossen Moralprinzips zu einem Recht, ja zu einem «vorrangigen Recht» des Kollektivs, wird nun Eigentum politisch-rechtlich der gemeinschaftlichen Verfügungsgewalt und damit letztlich der Willkür der Staatsgewalt und der Politik untergeordnet.
Im Kielwasser dieses einem vagen und politisch gefährlichen Kollektivismus zuneigenden Denkens seines unmittelbaren Vorgängers sieht nun Leo XIV. offenbar im Staat den Garanten für eine menschenwürdige Verwendung und Weiterentwicklung von KI und den auf ihr basierenden Technologien. Die Begründung dafür lautet: Bisher seien es ja «in erster Linie die Staaten» gewesen, «die Innovationen lenkten und steuerten». Im Unterschied zur Vergangenheit seien heute «die Haupttriebkräfte der Entwicklung hingegen private, oft transnationale Akteure, die über Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten verfügen, die denen vieler Regierungen überlegen sind». Das sei neu und gefährlich.
Diese Darstellung ist sowohl historisch wie auch sachlich verfehlt. Die Wohlstand schaffende Kraft der kapitalistischen Marktwirtschaft beruhte immer auf privater Kapitalakkumulation, die natürlich auch eine gewaltige Konzentration privater, auch «transnationaler» Verfügungsmacht über neue Technologien zur Folge hatte. Im Verbund mit technologischer Innovation schufen zunehmende Arbeitsteilung, Massenproduktion und dadurch erzielte Skaleneffekte sowie der Wettbewerb auf freien, grenzüberschreitenden Märkten den modernen Massenwohlstand. Der Staat kümmerte sich um rechtliche Rahmenbedingungen, zuweilen auch um Grundlagenforschung, manchmal betrieb er, auf die Dauer zumeist wenig erfolgreich, Industriepolitik.
Staat besitzt Gewaltmonopol
Aufgrund seines Misstrauens gegenüber privater Verfügungsmacht über hochentwickelte Technologien erhebt nun Leo XIV. die Forderung, «KI zu entwaffnen», sie der Logik nicht nur des militärischen, sondern auch des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu entziehen und «die Kontrolle über Plattformen, Infrastrukturen, Daten und Rechenleistung» dem Staat zu übergeben, um diese «von einem festen Standpunkt aus zu lenken». Diese Lenkung, darunter auch fiskalische Massnahmen und staatliche Industriepolitik, habe zudem dafür zu sorgen, dass Innovation von Anfang an mit dem Ziel der Verminderung von Ungleichheit gesteuert werde. Die Vergemeinschaftung von KI unter der Leitung und Steuerung des Staates hätte also auch eine gesellschaftspolitische Agenda zu erfüllen.
Irritierend an dieser Ableitung konkreter politischer Handlungskonzepte aus moralischen Postulaten ist das Fehlen jeglichen Hinweises auf die Gefahren staatlicher Machtkonzentration. Im Unterschied zu privatwirtschaftlichen Akteuren besitzt der Staat das Gewaltmonopol. Als Monopolist ist er zudem keinem Wettbewerb ausgesetzt; er kann, auch als demokratischer Staat, Verhalten erzwingen. Würde er, wie es die Enzyklika fordert, KI gar als «kollektives» oder öffentliches Gut betrachten, könnte er – gerade unter Berufung auf seine demokratische Legitimität – zum Überwachungsstaat werden und damit seine Liberalität unwiederbringlich verlieren.
Angesichts solcher Gefahren, aber auch der ebenfalls von Papst Leo unterstrichenen Ungewissheit über die zukünftige Entwicklung von KI, wäre vor allem eine höchstmögliche Vielfalt und Dezentralisierung von KI-Plattformen zu begrüssen. Wichtig wäre gerade die Stärkung des Wettbewerbs sowie der Konsumentensouveränität durch sich auf dem Markt durchsetzende leistungsfähige lokale Large Language Models (LLM), über die Nutzer die Kontrolle haben.
Missbräuchliche oder für die öffentliche Ordnung gefährliche Verwendungen von KI können strafrechtlich verfolgt werden, wobei klare Regeln für die Haftung vonnöten sind. Besser ist es, einzelne, anhand rechtsstaatlicher Grundsätze definierte Praktiken zu verbieten, als dem Staat, und damit der Politik, die Ausgestaltung ganzer Technologiebereiche zu überantworten.
Letzteres könnte dazu führen, dass grosse und mächtige KI-Konzerne durch Lobbying – und mit ethischen Argumenten – versuchen werden, eine solche Regulierung in ihrem Interesse zu beeinflussen. Durch «regulatory capture» würden dann grosse KI-Konzerne den Hebel des staatlichen Gewaltmonopols nutzen, um den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu verzerren: Sie könnten durch Erhöhung von Markteintrittsbarrieren mögliche neue Wettbewerber von den eigenen Pfründen fernhalten oder sich gar eine implizite Staatsgarantie für den Fall mangelnder Rentabilität erschleichen. In diesem Fall würden die Empfehlungen von «Magnifica humanitas» wohl genau das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt war.
Martin Rhonheimer ist Gründungspräsident des Austrian Institute of Economics and Social Philosophy in Wien. Bis 2020 lehrte er Ethik und politische Philosophie an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom.
7 Kommentare
Stefan Bolli
Ich frage mich, wie Rhonheimer zur Einsicht gelangte, dass die KI-Konzerne und ihre immer noch reicheren Besitzer nicht bereits heute den Staat massiv beeinflussen?
Mark Baumgarten
Der Autor übertreibt, und der Papst ist Realist: KI ist ja schon längstens unter staatlicher Kontrolle, siehe Exportverbote für gew. KI-Dienstleistungen und -Zulieferer.
Das Thema ist zu wichtig, als dass sich der Staat zurückzöge. Und in der Schweiz ist eine Verfassungsiniative auch schnell lanciert.
Dass Unternehmen die Gesetzgebung und Regulatorik mit Lobbying beeinflussen wollen, ist auch klar. Und in China braucht es das Lobbying nicht einmal, weil der Staat bekanntermassen selbst den Takt vorgibt.


























