close
Zum Inhalt springen

Oberlandesgericht Stettin (1808–1849)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Oberlandesgericht Stettin war von 1808 bis 1849 ein preußisches Oberlandesgericht mit Sitz in Stettin.

1739 wurde das Hofgericht Stargard nach Stettin verlegt. Das Hofgericht Stettin wurde 1747 mit der Regierung Stettin verbunden und diente bis 1808 als Gericht zweiter Instanz. Die Gerichte im Königreich Preußen hatten im HRR historisch gewachsene Aufgaben, Zuschnitte und Bezeichnungen. Im Rahmen der Preußischen Reformen versuchte man, eine einheitliche Systematik einzurichten und begann damit bei den Mittelgerichten. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- u. Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808[1] bestimmte, dass die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Oberamtsregierung oder Hofgericht firmierenden obersten Gerichte jedes Landesteils künftig Ober-Landesgericht heißen sollten.

Nach der Restrukturierung des Staatsterritoriums 1815 sollte jeder Regierungsbezirk zugleich das Departement (= Zuständigkeitsbereich) eines Oberlandesgerichts bilden.[2] Entsprechend war das Oberlandesgericht Stettin (mit kleineren Abweichungen) für den Regierungsbezirk Stettin zuständig.

Nach der Märzrevolution wurden die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Oberlandesgerichte durch Appellationsgerichte ersetzt. In Stettin entstand 1849 so das Appellationsgericht Stettin.

Dem Oberlandesgericht Stettin waren folgende Gerichte nachgeordnet:

Art Gericht Sitz Anmerkungen
Staatliche Gerichte 1. KlasseStadtgericht AnclamAnklam
Staatliche Gerichte 1. KlasseStadtgericht DemminDemminspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Treptow an der Demmin[3]
Staatliche Gerichte 1. KlasseStadtgericht PasewalkPasewalk
Staatliche Gerichte 1. KlasseStadtgericht StargardStargardspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Stargard[3]
Staatliche Gerichte 1. KlasseStadtgericht Stettin und PoelitzStettinspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Poelitz und das Land- und Stadtgericht Stettin, 1848 wurde das Land- und Stadtgericht Poelitz in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Stettin umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht BahnBahn
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht CamminCammin
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht DammDammspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Damm, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Stettin umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht FiddichowFiddichow
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht Freyenwalde, Massow und DaberFreyenwalde
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht GartzGartzspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Gartz, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Stettin umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht GollnowGollnow
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht GreiffenbergGreifenbergspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Greifenberg, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Treptow an der Rega umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht GreiffenhagenGreiffenhagen
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht Labes und WangerinLabes
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht NeuwarpNeuwarpspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Neuwarp, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Ueckermünde umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht PencunPenkun1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Stettin umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht Plathe und RegenwaldePlathe
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht Treptow an der RegaTreptow an der Regaspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Treptow an der Rega[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht Treptow an der TollenseTreptow an der Tollensespäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Treptow an der Tollense, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Demmin umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht UeckermündeUeckermündespäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Ueckermünde[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseStadtgericht UsedomUsedomspäter umgewandelt in das Land- und Stadtgericht Usedom, 1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Swinemünde umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseLand- und Stadtgericht NaugardtNaugard
Staatliche Gerichte 2. KlasseLand- und Stadtgericht PyritzPyritz1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgericht Stargard umgewandelt[3]
Staatliche Gerichte 2. KlasseLand- und Stadtgericht WollinWollin
JustizämterJustizamt Clempenow, Spanteckow und StolpeClempenow, Spanteckow
JustizämterJustizamt Colbatz und FriedrichswaldeColbatz1848 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Stargard umgewandelt[3]
JustizämterJustizamt Jacobshagen, Dölitz, Saatzig und MarienfließJacobshagen
JustizämterJustizamt NaugardtNaugardt
JustizämterJustizamt PudaglaPudagla
JustizämterJustizamt Stepenitz und WollinStepenitz
JustizämterJustizamt Stettin und JasenitzStettin
JustizämterJustizamt Treptow an der Rega und GültzowTreptow an der Rega
JustizämterJustizamt Ueckermünde und Königsholland und das damit verbundene Gericht des Eisenhüttenwerks zu TorgelowUeckermünde
JustizämterJustizamt Verchen, Treptow, Lindenberg und LoitzVerchen
PatrimonialgerichteMarienstifts-Gericht StettinStettin
PatrimonialgerichtePatrimonialgericht SpantekowSpantekow
PatrimonialgerichteDom-Gericht CaminCamin
PatrimonialgerichteHofgericht NörenbergNörenberg

[4]

Einzeln aufgeführt sind nur die größten die Patrimonialgerichte. Insgesamt bestanden 447 Patrimonialgerichte.

Am Gericht waren im Jahr 1837 folgendes Personal beschäftigt:

  • 2 Präsidenten
  • 13 Räte
  • 3 Assessoren
  • 37 Subalterne
  • 12 Unterbeamte

Bei allen Gerichten im Oberlandesbezirk zusammen waren 483 Justizbeamte beschäftigt.

  • W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 218 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. PrGS 1808 S. 464 (§ 53)
  2. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 (PrGS S. 85, 98)
  3. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, Band 10, 1848, S. 64, Digitalisat.
  4. Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1824, S. 342 f. Digitalisat