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Die Bundeswehr braucht mehr Soldatinnen und Soldaten: Soldaten beim Gelöbnis von etwa 420 Rekruten der Bundeswehr in Düsseldorf 2025.

© IMAGO/Panama Pictures/Christoph Hardt

Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen von Männern: Passus hat für die SPD „keinerlei Umsetzungsrelevanz“

Männer bis 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen. Diese Regelung im neuen Wehrdienstgesetz sorgt weiter für politischen Wirbel.

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Die Meldung sorgte übers Osterwochenende für einigen Wirbel: Das neue Wehrdienstgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat, verpflichtet grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren dazu, Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte entsprechende Informationen aus einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“.

Die Regelung stieß bei der Linkspartei, den Grünen und dem BSW auf heftige Kritik. Nun bezeichnet auch der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, die Debatte über eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der „Welt“ als „schräge Diskussion“. Fechner geht davon aus, dass es aktuell gar keine Grundlage für eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte geben könne. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen“, sagte er der Zeitung.

Die entsprechende Vorschrift in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes beziehe sich „ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht, die ja aber gerade nicht eingeführt wurde“. In der gesamten Vorschrift des Paragrafen 3 sei „glasklar, dass die dortigen Regelungen allenfalls gelten könnten, falls es eine Wehrpflicht geben würde“, betonte Fechner.

Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes in der praktischen Umsetzung zu stützen.

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, begrüßt gegenüber der „Welt“ die Ankündigung des Bundesverteidigungsministeriums, Regelungen für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ausarbeiten lassen zu wollen. „Ich finde es gut, dass das Verteidigungsministerium angekündigt hat, dass sie die Vorschrift so ausgestalten wollen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht in diesem Land gibt“, sagte Wegge weiter.

Ähnlich äußerte sich in derselben Zeitung der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid. Der Passus habe „keinerlei Umsetzungsrelevanz“, da es keine Wehrpflicht gebe, betonte er. „Wir begrüßen es daher, dass das Bundesverteidigungsministerium angekündigt hat, hierzu sehr zeitnah die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um Unsicherheiten zu vermeiden.“

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. 

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums betonte am Samstag, dass „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet“ würden.

Grundlage der Genehmigungspflicht sei, dass die Bundeswehr für den Ernstfall wissen müsse, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, führte der Sprecher aus.

„Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gelte laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. (Tsp)

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