close

Bundeskriminalamt (BKA)

Häusliche Gewalt: Opferzahlen auf neuem Höchststand

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Fast jedes fünfte in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Delikten, die auch, aber nicht ausschließlich diesem Phänomenbereich zugerechnet werden, erfassten Opfer ist Opfer von Häuslichen Gewalt. Diese sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich.

Meldung Datum: 21. November 2025

Gleichzeitig bilden diese Zahlen vermutlich nur einen Teilausschnitt der Realität ab. Denn Häusliche Gewalt, sei es in Partnerschaften oder innerhalb der Familie, geschieht meist im Verborgenen – „hinter verschlossenen Türen“. Viele Taten werden aus Angst, Scham oder Abhängigkeit nicht zur Anzeige gebracht und finden daher keinen Niederschlag in den polizeilichen Zahlen.

Das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ gibt Auskunft über die den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Fälle und liefert somit trotz des hohen Dunkelfelds wichtige Anhaltspunkte zur Einschätzung des Ausmaßes und dient als Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen für Prävention, Intervention und Opferschutz.

Zentrale Erkenntnisse im Überblick:

Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

  • Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt.
  • Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet.
  • Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet; 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.
  • Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Grafik zum Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024

Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Formen – von psychischer und physischer Gewalt über sexualisierte Übergriffe bis hin zu ökonomischer Kontrolle. Betroffen sind Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter – Partnerinnen und Partner ebenso wie Kinder, ältere Menschen oder andere Angehörige. Die Folgen reichen weit über das unmittelbare Tatgeschehen hinaus: Sie belasten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern wirken sich auch auf das soziale Umfeld sowie auf zentrale gesellschaftliche Bereiche wie Gesundheit, Bildung und Sicherheit aus.

Definition Häusliche Gewalt in der PKS

Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt. Sie liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen und ist auch dann gegeben, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht. Damit setzt sich Häusliche Gewalt aus zwei Ausprägungen zusammen, der Partnerschaftsgewalt und der Innerfamiliären Gewalt.

Partnerschaftsgewalt und Innerfamiliäre Gewalt:

  • Mord und Totschlag (ohne Tötung auf Verlangen)
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Bedrohung, Stalking, Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Zuhälterei
  • Zwangsprostitution
  • Sexuelle Belästigung
  • Entziehung Minderjähriger

Zusätzlich nur bei Innerfamilirärer Gewalt:

  • Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Zwangsheirat
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren), von Jugendlichen (14 Jahre bis unter 18 Jahre) und von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Zusätzlich nur bei Partnerschaftsgewalt (nur Fall- und Tatverdächtigen-Erfassung, keine Opfererfassung):

  • Straftaten nach § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht)
  • § 4 Gewaltschutzgesetz

.

Definiton Partnerschaftsgewalt

Partnerschaftsgewalt im Sinne dieser Auswertung sind Straftaten nach einem festgelegten Katalog (s.o.), bei denen zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung in der PKS partnerschaftliche Verbindungen erfasst wurden. Diese sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften.

Definition Innerfamiliäre Gewalt

Innerfamiliäre Gewalt im Sinne dieser Auswertung sind Straftaten nach einem festgelegten Katalog (s.o.) bei denen zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung in der PKS „Familie oder sonstige Angehörige (ohne Eheleute, (Ex-)Partnerschaft)“ erfasst wurden. Dies sind Kinder (auch Pflege-, Adoptiv-, Stiefkinder), Enkel (auch Ur- und Ururenkel), Eltern (auch Pflege-, Adoptiv-, Stiefeltern), Großeltern (auch Ur- und Ururgroßeltern), Geschwister (auch Halb-, Stief-, Pflege- oder adoptierte Geschwister), Schwiegereltern, -sohn, -tochter, sonstige Angehörige (wie Schwägerschaft, Verwandte des Ehegatten/der Ehegattin) sowie Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Cousin/e, auch mit der Vorsilbe Halb-.

Geschlechtsverteilung bei Opfern und Tatverdächtigen

Frauen waren mit einem Anteil von 79,3 Prozent deutlich häufiger Opfer von Partnerschaftsgewalt als Männer. Das Geschlechtsverhältnis blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert (2023: 79,2 Prozent weibliche und 20,8 Prozent männliche Opfer).
Auch im Bereich der Innerfamiliären Gewalt waren mehr als die Hälfte der Opfer weiblich (54,2 Prozent).

Betrachtet man die Geschlechtsverteilung der Tatverdächtigen fällt auf, dass in beiden Ausprägungen der Häuslichen Gewalt Männer häufiger tatverdächtig wurden. Von 138.543 Tatverdächtigen der Partnerschaftsgewalt waren 77,7 Prozent männlich. Bei der Innerfamiliären Gewalt zeigte sich ein ähnliches Bild. Hier waren 71,9 Prozent der 76.977 Tatverdächtigen männlich.

Verhältnis von Opfern zu Tatverdächtigen  

Innerhalb der Partnerschaftsgewalt war ein Großteil der erfassten Opfer (40,6 Prozent) eine ehemalige Partnerin bzw. ein ehemaliger Partner der tatverdächtigen Person. 30,8 Prozent der registrierten Opfer waren Ehepartnerinnen und Ehepartner der tatverdächtigen Person oder befanden sich mit ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ein wesentlicher Teil der Innerfamiliären Gewalt richtet sich gegen Kinder: 36,7 Prozent der Opfer sind Kinder der tatverdächtigen Person. Umgekehrt sind auch Eltern betroffen – sie machen etwa 22,9 Prozent der Opfer Innerfamiliärer Gewalt aus.

Über die Hälfte (55,9 Prozent bzw. 77.451 Personen) der Tatverdächtigen im Bereich der Partnerschaftsgewalt war bereits zuvor polizeilich bekannt. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der Innerfamiliären Gewalt ab, hier waren nahezu die Hälfte der Tatverdächtigen (49,2 Prozent bzw. 37.900 Personen) bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

Tatörtlichkeit und Einfluss von Rauschmitteln

Ein Blick auf die Tatörtlichkeiten macht deutlich: Häusliche Gewalt findet überwiegend im privaten Raum statt. In rund zwei Dritteln der Fälle (69,1 Prozent) wurde als Tatörtlichkeit eine Wohnung oder ein Haus erfasst – Orte, die eigentlich Schutz und Sicherheit bieten sollen, werden für die Betroffenen zu Orten der Gefahr.

Auch der Einfluss von Alkohol spielt eine Rolle: Bei Partnerschaftsgewalt standen 21,9 Prozent der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss, bei Innerfamiliärer Gewalt waren es 12,1 Prozent. Der Konsum von Alkohol kann das Risiko für Gewalttaten zusätzlich erhöhen und stellt einen relevanten Faktor bei der Einordnung des Tatgeschehens dar.

Zusammenhang zwischen Häuslicher Gewalt und Alkoholkonsum

Mehrere nationale und internationale Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Partnerschaftsgewalt hin (Capaldi et al. 2012; Schröttle und Ansorge 2008). Tiefergehende Analysen zeigen allerdings, dass der Zusammenhang zwischen Substanzmissbrauch und Gewalt meist durch Risikofaktoren wie Beziehungsqualität, Erwerbsstatus und sonstigen Verhaltensauffälligkeiten erklärt werden kann. Alkohol wird in der Gewaltforschung daher üblicherweise nicht als Erklärungsfaktor, sondern als vermittelnder (Risiko-)Faktor betrachtet. Dies scheint für Männer und Frauen gleichermaßen zu gelten. Zusammenhänge mit sonstigen Betäubungsmitteln (Drogen- oder Medikamentenkonsum) sind bisher weniger untersucht, verschiedene Studien deuten jedoch auf einen stärkeren Effekt auf Partnerschafsgewalt hin (für einen Überblick vgl. Capaldi et al. 2012).

Verschiedene Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Innerfamiliärer Gewalt und Alkoholkonsum bzw. -missbrauch. Laut Hellmann (2014) berichten viele betroffene Kinder und Jugendliche, dass in Gewaltsituationen ein oder mehrere Familienmitglieder unter Alkoholeinfluss standen. Insbesondere bei körperlicher und sexueller Gewalt ist der Anteil alkoholisiert agierender Täter/innen hoch.

Besonders gefährdet sind Kinder in Familien mit suchtkranken Eltern – sie erleben nicht nur häufiger Gewalt, sondern auch emotionale Vernachlässigung. Gleichzeitig kann Innerfamiliäre Gewalt auch zu erhöhtem Substanzmissbrauch bei Betroffenen führen – insbesondere Jugendliche entwickeln häufiger riskante Konsummuster als Bewältigungsstrategie (BAJ 2012).

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden bei Partnerschaftsgewalt 99 Opfer – ausschließlich Frauen – erfasst, die sich zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten befanden. Dieser Zustand wurde von den Tätern ausgenutzt, um Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen oder andere sexuelle Übergriffe zu begehen.

Deliktsstrukturen

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert. Mehr als die Hälfte der Opfer (58,1 Prozent) erlitten dabei vorsätzliche einfache Körperverletzungen, 25,6 Prozent waren von Bedrohung, Stalking und Nötigung betroffen.

Das Kreisdiagramm zeigt die Anzahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt nach Delikten im Jahr 2024 Quelle: BKA

Im Bereich der Innerfamiliären Gewalt konnten ähnliche Deliktsstrukturen erkannt werden. Auch hier wurde die vorsätzliche einfach Körperverletzung am häufigsten registriert (50,7 Prozent der Opfer), gefolgt von Bedrohung, Stalking und Nötigung (24,1 Prozent).

Das Kreisdiagramm zeigt die Anzahl der Opfer von Innerfamiliärer Gewalt nach Delikten im Jahr 2024 Quelle: BKA

Tatmittel Internet

Mit zunehmender Digitalisierung und veränderten Kommunikationswegen verlagern sich auch die Häuslicher Gewalt von der analogen in die virtuelle Welt. So sind bspw. die Fälle des Stalkings unter Nutzung des Internets bei Häuslicher Gewalt in den letzten Jahren um mehr als das Doppelte angestiegen (118,8 Prozent; 2020: 953; 2024: 2085). Forschungsergebnisse zeigen, dass die psychischen und sozialen Folgen von digitaler Gewalt oft gravierend sein können und von Angst, Scham, Kontrollverlust und sozialer Isolation bis hin zu starker psychischer Belastung reichen. Sowohl die Befunde der vorliegenden PKS-Daten als auch die Forschungsergebnisse legen daher nahe, dass es auch künftig gilt, hier ein Augenmerk darauf zu richten, um auch dieser Form der Gewalt und deren deutlichen Entwicklung effektiv und effizient begegnen zu können.

Ursachen von Häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist ein komplexes Phänomen, das durch verschiedene Faktoren wie soziale Belastungen, Partnerschaftsprobleme, traditionelle Geschlechterrollen oder Alkoholkonsum begünstigt werden kann.
Bislang ungeklärt ist die Frage, ob die steigenden Zahlen tatsächlich ein steigendes Kriminalitätsaufkommen abbilden oder lediglich Ausdruck eines veränderten Anzeigeverhaltens sind. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass beides eine Rolle spielt: Öffentlichkeitskampagnen, der Ausbau von Unterstützungsangeboten sowie die zunehmende Professionalisierung bei Polizei, Justiz und Hilfseinrichtungen trügen dazu bei, dass Betroffene eher eine Anzeige erstatten. Zum anderen erscheint es aus kriminologischer Sicht plausibel, dass strukturelle Belastungsfaktoren gewaltfördernd wirken – insbesondere in bereits konflikthaften Beziehungskonstellationen. Klare Antworten auf diese Frage kann jedoch nur eine regelmäßige Dunkelfeldstudie liefern, die sowohl eine Erfassung des Dunkelfeldes als auch die Einordnung der Hellfeldentwicklung ermöglicht.

Hohes Dunkelfeld - Forschung und Lagebewertung im BKA

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Opfer von mehr als zwei Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schon mal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben.

Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht geschlechterübergreifend Gewalterfahrungen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.Weitere Informationen sind im Internetauftritt des Projektes zu finden.

Hilfs- und Präventionsangebote

  • Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Sprachen an. Telefon: 116 016
  • Gewaltbetroffene Männer erhalten Beratung unter 0800 1239900 oder per Sofortchat unter www.maennerhilfetelefon.de
  • Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen.
  • Weißer Ring e.V. Schnelle und direkte Hilfe für Opfer von Kriminalität. Sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes. Onlineberatung oder per Telefon: 116 006
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer": 116 111
  • Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt: 0800 22 55 530
  • Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) oder bei Polizei für Dich