Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VIII - Die Wirtschafts- und W�hrungspolitik (Art. 119 - 144) |
| Kapitel 4 - Besondere Bestimmungen f�r die Mitgliedstaaten, deren W�hrung der Euro ist (Art. 136 - 138) |
(1) Zur Gew�hrleistung der Stellung des Euro im internationalen W�hrungssystem erl�sst der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festlegung der innerhalb der zust�ndigen internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich einzunehmenden gemeinsamen Standpunkte zu den Fragen, die von besonderer Bedeutung f�r die Wirtschafts- und W�hrungsunion sind. Der Rat beschlie�t nach Anh�rung der Europ�ischen Zentralbank.
(2) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission geeignete Ma�nahmen mit dem Ziel erlassen, eine einheitliche Vertretung bei den internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich sicherzustellen. Der Rat beschlie�t nach Anh�rung der Europ�ischen Zentralbank.
(3) Bei den in den Abs�tzen 1 und 2 genannten Ma�nahmen sind nur die Mitglieder des Rates stimmberechtigt, die die Mitgliedstaaten vertreten, deren W�hrung der Euro ist.
Die qualifizierte Mehrheit dieser Mitglieder bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe a.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 138 AEUV
5 Entscheidungen zu Art. 138 AEUV in unserer Datenbank:
- VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19
Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leits�tze f�r private Finanzgesch�fte
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-597/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind die Unionsgerichte nicht f�r die ...
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekund�rm�rkten ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschl�sse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und ...
Querverweise
Auf Art. 138 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften �ber die Organe
- Die Organe
- Die Europ�ische Zentralbank
- Art. 282