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Der "Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union" hie� bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.

Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union

   Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197)   
   Titel VIII - Die Wirtschafts- und W�hrungspolitik (Art. 119 - 144)   
   Kapitel 2 - Die W�hrungspolitik (Art. 127 - 133)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV
__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
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Art. 128
(ex-Artikel 106 EGV)

(1) Die Europ�ische Zentralbank hat das ausschlie�liche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europ�ische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europ�ischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-M�nzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europ�ische Zentralbank bedarf. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anh�rung des Europ�ischen Parlaments und der Europ�ischen Zentralbank Ma�nahmen erlassen, um die St�ckelung und die technischen Merkmale aller f�r den Umlauf bestimmten M�nzen so weit zu harmonisieren, wie dies f�r deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist.

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Rechtsprechung zu Art. 128 AEUV

31 Entscheidungen zu Art. 128 AEUV in unserer Datenbank:

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Alle 31 Entscheidungen

Querverweise

Auf Art. 128 AEUV verweisen folgende Vorschriften:

    Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV) 
      Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union
        Die Wirtschafts- und W�hrungspolitik
          Institutionelle Bestimmungen
            Art. 134 (ex-Artikel 114 EGV)
          �bergangsbestimmungen
     
      Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
        Vorschriften �ber die Organe
          Die Organe
            Die Europ�ische Zentralbank
Was ist das?

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