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Grafschaft Hohnstein - zu Preu�en
County of Hohnstein - prussian
Comt� de Hohnstein - prussienne

Geschichte der Grafschaft Hohnstein

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Nach der bei Neustadt bei Nordhausen gelegenen 1130 erstmals genannten Burg Hohnstein nennen sich seit 1182 die seit 1154 nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie gewinnen schnell G�ter zwischen Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon 1201 wieder den �stlichen Teil an die abgezweigte Linie der Grafen von Stolberg abtreten m�ssen. Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von Hohnstein die Grafschaft Klettenberg als Lehen des F�rstbistums Halberstadt sowie die Vogtei �ber das Kloster Walkenried. 1268 kommt S�mmerda und im 14. Jahrhundert die Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie Sondershausen dringt nach Th�ringen vor und wird 1356 von den Grafen von Schwarzburg beerbt. Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481 erh�lt ein Zweig bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der Oder als Lehen.

Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des m�nnlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren Herrschaft zu Ende. Mittels "Erbverbr�derungsvertrag" erhalten die Grafen von Stolberg und Schwarzburg vor�bergehend die Grafschaft, werden aber wenige Tage sp�ter von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser das Gebiet als Lehen f�r sich beansprucht. Die Reichsvogtei �ber Nordhausen, die seit 1253 besteht, geht an Sachsen-Weimar.

Im Westf�lischen Frieden (1648) wird mit Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den St�dten Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurf�rstentum Brandenburg zugesprochen. Die Angliederung verz�gert sich jedoch bis Mitte 1650. Am 19. Juni schlie�en die St�nde der Grafschaft mit den Abgesandten des "Gro�en Kurf�rsten" einen Vertrag, der vorsieht, f�r die Grafschaft eine besondere Regierung unter einem von den St�nden gew�hlten Direktor einzurichten.

Kurf�rst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hat jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein f�r seine Verdienste bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. M�rz 1647 �berschrieben. Allerdings wusste der Kurf�rst nichts �ber die wahre Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert, dass die Grafschaft lediglich aus zwei �mtern und dem St�dtchen Bleicherode bestand und nur "wenige 100 Thaler wert sei".

Noch vor Abschluss des Friedens von M�nster und Osnabr�ck ergeht an die Hohensteiner Ritterschaft und St�nde die Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von Sayn-Wittgenstein, allerdings "die hohen Lehens-, Rechts- und Gerechtigkeiten Ihro Cuhrf�rstl Durchl. vorbehalten".

Erst sp�ter - wahrscheinlich durch seinen am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden Kurf�rstl. Gesandten von Blumenthal - erf�hrt der Gro�e Kurf�rst von der wahren Gr��e der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und Klettenberg besteht und die drei St�dte, ein Flecken, zwei Kl�ster, f�nfundvierzig Amts- und vierzehn adlige D�rfer, vierzehn Vorwerke einundf�nfzig Ritterg�ter und sechsundzwanzig Freig�ter umfasst.

Die kurf�rstlichen Gesandten m�ssen bei ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war. Ihre Wahrnehmungen von dem gr��eren Umfange und Werte der Landschaft stellen sie dem Kurf�rsten vor und zwar in Gemeinschaft mit den Halberst�dter St�nden, welche darum bitten, dass die Grafschaft wieder mit Halberstadt vereint werden m�chte. Nun bereut der Kurf�rst die Abtretung und f�ngt deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an, welche am 8. Oktober 1650 beendigt werden.

Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden k�nnen, sieht ein Reskript vor.

Allerdings ist dem Kurf�rst die Summe von 150.000 Talern zu hoch. 1651 tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung an. Er hat zuvor den St�nden im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651 ihre Privilegien und die Rechtspflege nach s�chsischem Recht zugesichert.

Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner St�nde hoffen nun, der Kurf�rst werde die Grafschaft einl�sen und dem F�rstentum Halberstadt einverleiben. Mehrmals werden die St�nde diesbez�glich beim Kurf�rst vorstellig, haben aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen werden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm mit Lohra und Klettenberg neu belehnt.

Am 6. August 1670 tritt Graf Christian Ludwig "die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu Sayn-Wittgenstein wohlbed�chtig ab", der damit alleiniger Herrscher in der Grafschaft ist und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und Hohenstein nennt.

Die Hohensteiner St�nde sind mit dem h�ufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden der Landst�nde". Daraufhin verlagert der Kurf�rst eine st�ndige Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen obliegt. Die Verhandlungen des Kurf�rsten mit dem Grafen �ber die freiwillige Abtretung der Grafschaft nimmt an Sch�rfe zu, zumal die Verwaltung der G�ter "h�chst be�ngstigend nachl�ssig" erfolgte und die "Finanzen in einen bedenklich absch�ssigen Zustand" ger�t.

Im April 1688 stirbt der Gro�e Kurf�rst Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen m�glichen Raffinessen und Tricks versucht, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So l�sst er am 8. M�rz 1699 "von der Regierung zu Ellrich �ffentlich von der Kanzel bekannt machen, dass ihm die Grafschaft per commissionem �bertragen sei". Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt worden.

Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld Friedrichs III. zu Ende. Er befielt am 25. November die Einstellung des Prozesses und bem�chtigt sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von Gewalt endg�ltig der Grafschaft Hohenstein.

Der Kurf�rst zahlt an Graf Gustav von Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100.000 Taler und �bernimmt die Schuldenlast in H�he von fast 300.000 Talern, die auf der Grafschaft liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie sich damals nannte - "preu�ische Landesregierung f�r die Grafschaft Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und das gesamte Gebiet - ohne die freie Reichsstadt Nordhausen - der preu�ischen Kriegs- und Dom�nenkammer in Halberstadt unterstellt.

1770 beschlie�t das preu�ische Generaldirektorium in Berlin, eine Dom�nenkammer-Deputation in Ellrich einzurichten.

Nach den f�r Brandenburg-Preu�en verlorenen Schlachten bei Jena und Auerst�dt im Jahre 1806 geh�rte der Kreis einschlie�lich der seit 1802 zu Preu�en geh�renden Stadt Nordhausen bis 1813 zum K�nigreich Westfalen, regiert von J�rome, dem Bruder Napoleons.

1815 wird die Grafschaft als Teil der Provinz Sachsen wieder preu�isch. 1946 kommt das Gebiet an das Land Th�ringen. 1952, mit der Aufl�sung der L�nder in der DDR, kommt das Gebiet zum Bezirk Erfurt und 1990 wird es wieder Teil des Landes Th�ringen.

Quellen:
K�bler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen L�nder. M�nchen 1988.
Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum Landkreis Nordhausen. http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm

Links:
Burg Hohnstein
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