| Nach der bei
Neustadt bei Nordhausen gelegenen 1130 erstmals genannten Burg Hohnstein
nennen sich seit 1182 die seit 1154 nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie
gewinnen schnell G�ter zwischen Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon
1201 wieder den �stlichen Teil an die abgezweigte Linie der Grafen von
Stolberg abtreten m�ssen. Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von
Hohnstein die Grafschaft Klettenberg als Lehen des F�rstbistums Halberstadt
sowie die Vogtei �ber das Kloster Walkenried. 1268 kommt S�mmerda und im 14.
Jahrhundert die Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie
Sondershausen dringt nach Th�ringen vor und wird 1356 von den Grafen von
Schwarzburg beerbt. Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481
erh�lt ein Zweig bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der
Oder als Lehen.
Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des
m�nnlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren
Herrschaft zu Ende. Mittels "Erbverbr�derungsvertrag" erhalten die
Grafen von Stolberg und Schwarzburg vor�bergehend die Grafschaft, werden
aber wenige Tage sp�ter von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von
Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser
das Gebiet als Lehen f�r sich beansprucht. Die Reichsvogtei �ber
Nordhausen, die seit 1253 besteht, geht an Sachsen-Weimar.
Im Westf�lischen Frieden (1648) wird mit
Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den St�dten
Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurf�rstentum Brandenburg
zugesprochen. Die Angliederung verz�gert sich jedoch bis Mitte 1650. Am
19. Juni schlie�en die St�nde der Grafschaft mit den Abgesandten des
"Gro�en Kurf�rsten" einen Vertrag, der vorsieht, f�r die Grafschaft eine
besondere Regierung unter einem von den St�nden gew�hlten Direktor
einzurichten.
Kurf�rst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
hat jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann
von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein f�r seine Verdienste
bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. M�rz
1647 �berschrieben. Allerdings wusste der Kurf�rst nichts �ber die wahre
Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert,
dass die Grafschaft lediglich aus zwei �mtern und dem St�dtchen
Bleicherode bestand und nur "wenige 100 Thaler wert sei".
Noch vor Abschluss des Friedens von M�nster
und Osnabr�ck ergeht an die Hohensteiner Ritterschaft und St�nde die
Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von
Sayn-Wittgenstein, allerdings "die hohen Lehens-, Rechts- und
Gerechtigkeiten Ihro Cuhrf�rstl Durchl. vorbehalten".
Erst sp�ter - wahrscheinlich durch seinen
am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden
Kurf�rstl. Gesandten von Blumenthal - erf�hrt der Gro�e Kurf�rst von der
wahren Gr��e der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und
Klettenberg besteht und die drei St�dte, ein Flecken, zwei Kl�ster,
f�nfundvierzig Amts- und vierzehn adlige D�rfer, vierzehn Vorwerke
einundf�nfzig Ritterg�ter und sechsundzwanzig Freig�ter umfasst.
Die kurf�rstlichen Gesandten m�ssen bei
ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes
Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war.
Ihre Wahrnehmungen von dem gr��eren Umfange und Werte der Landschaft
stellen sie dem Kurf�rsten vor und zwar in Gemeinschaft mit den
Halberst�dter St�nden, welche darum bitten, dass die Grafschaft wieder
mit Halberstadt vereint werden m�chte. Nun bereut der Kurf�rst die
Abtretung und f�ngt deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an,
welche am 8. Oktober 1650 beendigt werden.
Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll
die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden
k�nnen, sieht ein Reskript vor.
Allerdings ist dem Kurf�rst die Summe von
150.000 Talern zu hoch. 1651 tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung
an. Er hat zuvor den St�nden im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651
ihre Privilegien und die Rechtspflege nach s�chsischem Recht
zugesichert.
Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von
Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner St�nde hoffen nun, der Kurf�rst
werde die Grafschaft einl�sen und dem F�rstentum Halberstadt
einverleiben. Mehrmals werden die St�nde diesbez�glich beim Kurf�rst
vorstellig, haben aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen
werden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm
mit Lohra und Klettenberg neu belehnt.
Am 6. August 1670 tritt Graf Christian
Ludwig "die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte
Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu
Sayn-Wittgenstein wohlbed�chtig ab", der damit alleiniger Herrscher in
der Grafschaft ist und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und
Hohenstein nennt.
Die Hohensteiner St�nde sind mit dem
h�ufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden
der Landst�nde". Daraufhin verlagert der Kurf�rst eine st�ndige
Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen
obliegt. Die Verhandlungen des Kurf�rsten mit dem Grafen �ber die
freiwillige Abtretung der Grafschaft nimmt an Sch�rfe zu, zumal die
Verwaltung der G�ter "h�chst be�ngstigend nachl�ssig" erfolgte und die
"Finanzen in einen bedenklich absch�ssigen Zustand" ger�t.
Im April 1688 stirbt der Gro�e Kurf�rst
Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte
weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen m�glichen Raffinessen
und Tricks versucht, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So l�sst er
am 8. M�rz 1699 "von der Regierung zu Ellrich �ffentlich von der Kanzel
bekannt machen, dass ihm die Grafschaft per commissionem �bertragen
sei". Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt
worden.
Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld
Friedrichs III. zu Ende. Er befielt am 25. November die Einstellung des
Prozesses und bem�chtigt sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von
Gewalt endg�ltig der Grafschaft Hohenstein.
Der Kurf�rst zahlt an Graf Gustav von
Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100.000 Taler und �bernimmt die
Schuldenlast in H�he von fast 300.000 Talern, die auf der Grafschaft
liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie sich damals nannte - "preu�ische
Landesregierung f�r die Grafschaft Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und
das gesamte Gebiet - ohne die freie Reichsstadt Nordhausen - der
preu�ischen Kriegs- und Dom�nenkammer in Halberstadt unterstellt.
1770 beschlie�t das preu�ische
Generaldirektorium in Berlin, eine Dom�nenkammer-Deputation in Ellrich
einzurichten.
Nach den f�r Brandenburg-Preu�en verlorenen
Schlachten bei Jena und Auerst�dt im Jahre 1806 geh�rte der Kreis
einschlie�lich der seit 1802 zu Preu�en geh�renden Stadt Nordhausen bis
1813 zum K�nigreich Westfalen, regiert von J�rome, dem Bruder Napoleons.
1815 wird die Grafschaft als Teil der
Provinz Sachsen wieder preu�isch. 1946 kommt das Gebiet an das Land
Th�ringen. 1952, mit der Aufl�sung der L�nder in der DDR, kommt das
Gebiet zum Bezirk Erfurt und 1990 wird es wieder Teil des Landes
Th�ringen.
Quellen:
K�bler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen L�nder. M�nchen 1988.
Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum
Landkreis Nordhausen.
http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm
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