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Informationstechnik. Recht. Strafverfolgung |
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18.3.2018 Seit 2012 haben sich einige
�nderungen im Gesetz und in der Rechtsprechung ergeben, auf die ich auch an
dieser Stelle eingehen will. Cybercrime und IuK-Strafrecht
Aufs�tze in der KriPoZ
30.3.2018 Die online verf�gbare Krimanalpolitische Zeitung -
Vorratsdaten, Quellen-TK� und Onlinedurchsuchung
18.3.2018 2015 hat der Gesetzgeber den Zugriff auf Verkehrsdaten und die
Vorratsdatenspeicherung neu gefasst. Nach Ablauf einer �bergangsfrist
f�r die technische Umr�stung sollten im Sommer 2017 die neuen Regelungen
im TKG und in den
Binnen weniger Monate hat der Bundestag im Fr�hjahr 2017 einige
sinnvolle �nderungen im Straf- und besonders im Strafverfahrensrecht
beschlossen. Dazu geh�ren besonders der Wegfall des Richterprivilegs
wegen der Anordnung von Blutproben im Zusammenhang mit
Stra�enverkehrsdelikten (
Erst im Rechtsausschuss des Bundestages wurde eine Formulierungshilfe
der Bundesregierung vom 15.5.2017 behandelt, die im August 2017
ebenfalls in Kraft trat. Seither enth�lt die Strafprozessordnung
Vorschriften �ber die Quellen-TK� und die Onlinedurchsuchung ( <wird fortgesetzt> |
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Er wendet sich an in erster Linie an Strafverfolger. F�r sie ist ein technisches Grundverst�ndnis besonders wichtig, um darauf ihre Ermittlungsma�nahmen und rechtlichen Einsch�tzungen abstimmen zu k�nnen. Die Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die mit der Cybercrime,
der Informations- und der Kommunikationstechnik in Verbindung stehen,
ist der Schwerpunkt dieser Webseite. |
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Cyberfahnder | |
| � Dieter Kochheim, | ||